In meiner Allgemeinpraxis für Psychotherapie liegen die Verfahrensschwerpunkte auf der kognitiven Verhaltenstherapie, der neuropsychologischen Therapie, der Psychoonkologie und der Hypnotherapie. Wichtig sind mir dabei systemische, patientenzentrierte und ressourcenorientierte Vorgehensweisen. Ich arbeite dabei stets wirksamkeitsbasiert, transparent und lösungsorientiert.
Nach vielen Jahren als Kassenpsychotherapeutin behandle ich jetzt nur noch Privatpatientinnen und -patienten. Daher rechne ich nicht mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Private Krankenkassen erstatten in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz die Kosten für eine Psychotherapie. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung und Klärung der Kostenübernahme behilflich. Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen, in diesem Fall haben Sie keine Formalitäten zu beachten.
Mein Honorar für probatorische Sitzungen (vor Beginn der eigentlichen Therapie) berechne ich grundsätzlich zum niedrigeren 2,3-fachen GOP-Satz (100,55 €), der von der Mehrheit der Kostenträger problemlos erstattet wird.
Nach den probatorischen Sitzungen wird eine schriftliche Honorarvereinbarung über die Therapieleistungen getroffen.
Für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung im Rahmen einer Langzeittherapie bei vergleichsweise komplexerer und/oder schwerwiegenderer Symptomatik oder Mehrfachdiagnosen berechne ich zwischen dem 2,8-fachen GOP-Satz (122,40 €) bis zum 3,5 fachen GOP-Satz (153 €).
Hypnotherapeutische Interventionen sind zeitintensiv und anspruchsvoll. Diese führe ich daher nur in Doppelstunden durch und nur wenn keine Kontraindikation besteht und sie wirklich angezeigt sind. Persönliche Hypnose-Audioaufnahmen zu Selbsthynose und Selbstmanagement sind dabei möglich.